Wenn „Stalking“ zum Strafbestand wird
Die Installation von Spyware auf dem Smartphone einer anderen Person kann unter Umständen den Straftatbestand der Nachstellung erfüllen, ist aber in jedem Fall strafbar. Das hindert die Täter:innen allerdings nicht daran, sich mit Hilfe einer Software Zugriff auf die privaten Nachrichten und Fotos oder sogar den Standort der Partner:innen zu verschaffen. Die Opfer erfahren davon in den meisten Fällen erst dann etwas, wenn eine Sicherheitssoftware Alarm schlägt. Oder Partner:innen plötzlich Informationen haben, die sie eigentlich gar nicht kennen dürften.
In einem solchen Fall sollten die betroffenen Personen sich direkt an eine Beratungsstelle für häusliche oder digitale Gewalt wenden. Stalkerware kommt üblicherweise in solchen Beziehungen zum Einsatz, die bereits missbräuchlich sind. Und in denen neben psychischer Gewalt bereits physische Gewalt stattgefunden hat. Wird die entsprechende Software nach der Entdeckung einfach deinstalliert, erfahren die Täter:innen davon, was zu noch mehr Gewalt gegen das sowieso schon missbrauchte Opfer führen kann.
Hinweise auf Stalkerware
Doch es gibt Hinweise, die darauf hindeuten können, dass auf einem Smartphone Stalkerware installiert worden ist. Wenn zum Beispiel der Datenverbrauch plötzlich stark gestiegen ist, ohne dass man selbst neue Apps installiert hat, kann das bedeuten, dass sich jemand am Mobiltelefon zu schaffen gemacht hat. Ist das der Fall, sollte man unbedingt einen Blick in die Apps werfen. Anwendungen, die einem selbst nicht bekannt sind oder einen hohen Verbrauch an Datenvolumen aufweisen, könnten in die Kategorie Spyware fallen.
Personen, die glauben, dass ihre Partner:innen sie überwachen, können außerdem einen Blick auf die Daten der letzten Log-Ins werfen. Tauchen da viele Log-Ins in unterschiedliche Apps oder Websites auf, die man selbst nicht durchgeführt hat, können diese einen weiteren Hinweis auf Spyware auf dem Smartphone geben.
In Deutschland haben dem NCSIR nach schätzungsweise 3,9 Millionen Menschen schon einmal Stakerware benutzt, um (Ex-)Partner:innen oder die eigenen Kinder auszuspionieren und im Auge zu behalten. Der Prozentsatz ist mit sechs Prozent zwar relativ gering, doch die Tendenz ist steigend. Android-Nutzer sind von der Überwachung häufiger betroffen als iPhone-Nutzer, da Apple in seinem App-Store keine Spyware duldet. Für die Installation auf Android ist allerdings physischer Zugriff auf das Telefon notwendig. Dadurch kommen als Täter:innen nur Menschen infrage, zu denen man engen Kontakt hat. Dass der Typ vom Supermarkt, der uns immer so komisch ansieht, Spyware auf unseren Telefonen installieren und uns auf diese Art überwachen kann, ist zumindest zum derzeitigen Zeitpunkt noch ausgeschlossen. Zum Glück!