Stalking ist ein Begriff, der im deutschen (und auch englischen) Sprachgebrauch inzwischen inflationär benutzt wird. Man „stalkt“ den potenziellen Partner, den man auf einer Onlinedating-Plattform kennengelernt hat vor dem ersten Treffen auf Instagram. Es ist einfach herauszufinden, wo er zuletzt Urlaub gemacht hat. Welche Musik er am liebsten hört. Wie seine Ex-Freundinnen heißen.
Man „stalkt“ den Lieblingskünstler auf Twitter und „stalkt“ das Profil des Ex, um mit einem Stechen im Herzen festzustellen, dass er längst eine Neue hat, während man selbst noch immer nicht über ihn hinweg ist. Ob es sich insbesondere bei Letzterem um eine Verhaltensweise handelt, die gesund ist, darüber lässt sich streiten.
Eines sind jedoch all diese Dinge nicht: Stalking im Sinne eines Straftatbestands, der zurecht unter dem Begriff „Nachstellung“ Einzug in das Deutsche Strafgesetzbuch erhalten hat. Und für den seit ein paar Jahren auch härtere Strafen gefordert werden. Die inflationäre Verwendung des Wortes halte ich alleine aus dem Grund für problematisch, dass sie jede:n von uns irgendwie zum Straftäter macht. Außerdem wird es immer schwieriger zu differenzieren, wer echtes Stalking erfährt und wer damit nur meint, dass der Ex-Partner halt mal zwei bis drei Instastorys angesehen hat. Obwohl man sich eigentlich längst nicht mehr folgt.
Was verstehen wir unter „Stalking“ ?
Wenn wir über Partnerschaften und „Stalking“ sprechen, meinen wir damit häufig Dinge wie heimlich die SMS der Partnerin lesen. Die Bilder auf dem Smartphone des Liebsten nach Hinweisen auf eine Affäre durchsuchen, regelmäßig die Browser-Historie des Partners kontrollieren oder sogar Spyware installieren, um immer Zugriff auf die Handyaktivitäten der eigenen Ehefrau zu haben. Tatsächlich haben die ersten drei der genannten Verhaltensweisen auch nichts mit Stalking zu tun. Sie sind lediglich Anzeichen von ungesunder Eifersucht, die nicht strafbar ist. Aber natürlich kann diese in psychische wie physische Gewalt und tatsächliche Nachstellung umschlagen. Doch auch wenn ein solches Verhalten nicht unter Strafe gestellt ist: okay ist es deshalb noch lange nicht! Selbst wenn man es „nur ein einziges Mal gemacht hat“.
Wer mit einem Fake-Profil zum Beispiel seine Partner:innen in den sozialen Netzwerken „überwacht“ oder sogar unter dem Vortäuschen einer falschen Identität einen Flirtversuch wagt, überschreitet die Grenzen zum Stalking bereits deutlich. Deutlicher als jemand, der mal in die WhatsApp-Nachrichten der Partnerin schaut, einfach weil er gerade die Gelegenheit dazu hatte.
Personen, die bereits ein solches Fake-Profil haben, um heimlich dem Partner hinterher zu spionieren oder mit dem Gedanken spielen, sich eines anzulegen, können sich professionelle Hilfe suchen, um mit ihrer Eifersucht besser umgehen zu lernen. So, dass sie auf diese fragwürdigen Methoden nicht länger angewiesen sind, sondern lernen, Vertrauen zu fassen. (Oder sich zu trennen, wenn die Partnerin oder der Partner tatsächlich ständig fremd flirtet.)