Aufgelöste Verlobung: Rechte der Partner
Da es keinen Rechtsanspruch auf die Ehe gibt, lässt sich eine Verlobung genauso leicht lösen, wie sie geschlossen wurde. Hierfür braucht es weder eine formelle Form noch einen besonderen Grund oder Anlass. Doch Vorsicht: Die Rücknahme der Verlobung kann unter Umständen Schadensersatzansprüche zur Folge haben. So können nicht nur dem Partner gemachte Geschenke wieder zurückgefordert werden, sondern auch finanzielle Auslagen für Ringe, Brautkleid und selbst Kosten für die Verlobungsfeier. Sogar die Schwiegereltern in spe können Schadenersatz fordern, wenn sie entsprechende Ausgaben getätigt haben. Auch Kosten für die Auflösung des eigenen Hausstands oder den Umzug zum Verlobten fallen hierunter.
Ebenso entsteht für Auslagen wie eine gemeinsam angemietete oder gekaufte Wohnung im Falle einer Entlobung eine Ersatzpflicht. Hat ein Partner gar seinen Arbeitsplatz gekündigt aus Gründen der Familienplanung oder zwecks Umzug zum Partner, besitzt er einen Schadensersatzanspruch. Die Zeiten, in denen eine Frau ihren Verlobten auf Schadenersatz (Kranzgeld genannt) verklagen konnte, wenn sie durch ihn ihre Jungfräulichkeit verloren hat und er später die Verlobung rechtlich löste, sind vorbei – wenn auch erst seit 1998.
Verliebt, verlobt, verheiratet: kleine Checkliste
Diese Zutaten einer erfolgreichen Verlobung sollten Sie kennen, wenn sie kurz davor stehen, den Bund fürs Leben zu schließen:
- Antrag planen: Ringe, Zeitpunkt & Location, eventuell Freunde dazu laden
- Offizielle Verkündung des angenommen Antrags oder des gemeinschaftlichen Entschlusses (symbolisch durch Verlobungsring, als Facebook-Status, mit Zeitungsanzeige, durch Einladung zur Verlobungsfeier oder persönlichen Besuch bei den Brauteltern zum „symbolischen Um-die-Hand-anhalten“)
- Persönliche Anmeldung zur Eheschließung auf dem Standesamt („Aufgebot bestellen“ hieß das früher): Das Standesamt, das für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, prüft, ob der beabsichtigten Eheschließung kein Hindernis entgegensteht und sämtliche Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind. Die Trauung selbst kann bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden.
- Wer mag, schiebt noch eine kirchliche Trauung hinterher