Eine Verlobung ist nicht nur romantisch, sie hat auch rechtlichen Charakter – mit möglichen Folgen. Deshalb sollte ein Heiratsversprechen (und auch dessen Auflösung) wohl überlegt werden
Mit der Verlobung wird das Heiratsversprechen offiziell. Vor dem Standesamt wird mit der Verlobung das Aufgebot bestellt. Wenn auch hierzulande kein Rechtsanspruch auf das Einlösen des Eheversprechens besteht, hat eine Verlobung dennoch rechtliche Auswirkungen.
Mal ganz abgesehen von der emotionalen Bedeutung. Denn eine Verlobung ist für die meisten Liebenden ein Zeichen, dass sie es ernst meinen mit der Beziehung. Wer sich verlobt, verspricht dem/r Liebsten, ihn/sie (irgendwann) zu heiraten. Übrigens kann man verlobt sein, so lange es einem beliebt – offizielle Fristen für eine Verlobungsdauer gibt es nicht.
Verlobung: Bedeutung und Ablauf
Diese, laut Wikipedia, „Übereinkunft zwischen zwei Personen, dass sie in der Zukunft eine Ehe eingehen“, kann total formlos und ohne Zeugen über die Bühne gehen. Es braucht dazu also weder einen Kniefall noch einen Verlobungsring. Wobei die romantische Anfrage (im Falle einer positiven Antwort) natürlich etwas für sich hat und nicht zuletzt durch Hollywood zum nachzueifernden Klischee geworden ist. Welches auch übertrieben werden kann: Unter Promis scheint nicht selten die Unsitte serieller Verlobungen zu grassieren, denen nie eine Heirat folgt. Aber egal.
Eine Verlobung ist rechtlich hierzulande übrigens schon mit 16 Jahren möglich. Allerdings muss der zukünftige Ehepartner bereits volljährig sein und das Familiengericht auch sein Ja-Wort dazu geben.
Sobald die geplante Eheschließung auf dem Standesamt angemeldet wurde, muss der Hochzeit innerhalb der nächsten sechs Monate abgefeiert werden.
Verlobung rechtlich beweisen können
Wer sich in aller Stille verlobt, kann den Status im Zweifel allerdings nicht nachweisen. Erst wenn beide Partner von der Verlobung erzählt haben, ist die Übereinkunft bewiesen. Und das kann manchmal ziemlich wichtig sein. Denn mit der Verlobung kommen bereits die ersten rechtlichen Veränderungen auf die Verlobten zu.