Gibt es weitere Vorteile, z.B. bei Versicherungen, Altersvorsorge etc?
Bei Versicherungen ist es beispielsweise so, dass es möglich ist, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung als Familie zu versichern.
Beispiel: Ehegatte A arbeitet (Alleinverdiener), Ehegatte B arbeitet aufgrund der Familienkonstellation aktuell nicht (also ohne Einkommen). Ehegatte A zahlt seine Krankenversicherung auf Basis des Gehaltes.
Der Beitragssatz variiert leicht bei den Versicherungen (je nachdem, ob die Versicherung einem Zusatzbeitrag erhebt). Im Durchschnitt beträgt er zurzeit 15,60%, wovon der Arbeitgeber aber die Hälfte übernimmt. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze beträgt € 4.537,50 im Monat. Da bedeutet, dass der Beitrag maximal € 353,93 (50% vom Gesamtbeitrag) zzgl. Pflegeversicherung beträgt.
Hier kann nun der Ehegatte ohne Einkommen und die Kinder mitversichert werden, ohne dass etwas extra bezahlt werden muss. Dies funktioniert nur, wenn man verheiratet ist, wenn man in einer eheähnliche Gemeinschaft lebt, dann gilt dies nicht.
Arbeiten beide Ehegatten, so haben auch beide etwas zu zahlen, je nach Höhe des Bruttogehaltes.
Auch bei der Haftpflichtversicherung wird gespart, da man nur noch eine Versicherung für alle braucht.
Generell tritt man natürlich auch bei Finanzierungsfragen zusammen stärker auf, als der Alleinverdiener. Sprich, es gibt einen höheren Spielraum bei einem Kredit. Das gilt allerdings auch bei Unverheirateten, die zusammen eine Finanzierung benötigen.
Begünstigt der Staat die Ehe denn auch bei Schenkungen oder Erbe?
Im Bereich des Vererbens oder Verschenkens, sind Ehegatten auch wesentlich besser aufgestellt. So kann der Ehegatte bis zu € 500.000 verschenken oder vererben, ohne dass der Gegenüber auch nur einen Cent Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer zu zahlen hat. Ohne Trauschein beträgt der sogenannte Freibetrag gerade einmal € 20.000.
Des Weiteren gibt es für Ehegatten einen sogenannten Versorgungsfreibetrag von € 256.000. Dieser wird allerdings reduziert um den sogenannten Barwert einer Rente oder ausgezahlten Lebensversicherung.
Auch die Steuersätze für die über dem Freibetrag liegenden Beträge sind bei Verheirateten wesentlich geringer, als bei Unverheirateten.
Die Freibeträge „leben alle 10 Jahre neu auf“. Bedeutet, alle 10 Jahre können € 500.000 steuerfrei an den Ehegatten verschenkt werden. Dies gilt Stand 2019 Gesetzgebung. Bei Erbfällen bzw. Schenkungsfällen berät Ihr Steuerberater natürlich gerne.