Diese finanziellen Vorteile hat die Ehe

Liebe ist das Allerschönste und Heiraten für viele das Romantischste. Heute wollen wir aber mal Gefühle beiseite lassen (ausnahmsweise), und knallhart auf die Fakten schauen. Was bringt es dem Geldbeutel, zu zweit durchs Leben zu gehen? 

Zur Beantwortung dieser Fragen haben wir uns einen Experten geschnappt: Stefan Siegmann, Steuerberater aus Hamburg. Beruflich schon seit vielen Jahren mit Finanzen befasst, privat dank Parship fündig und glücklich geworden.

Stichwort „Ehegattensplitting“: Was ist das und für wen lohnt sich das?

Stefan Siegmann: Das sogenannte Ehegatten Splitting wurde im Jahr 1958 in Deutschland eingeführt. Es entstand nach dem Vorbild des geltenden Recht in den USA.

Das Splitting-Verfahren dient dazu, die Steuern der Ehegatten gleichmäßig zu verteilen, sprich, dass Einkommen der Ehegatten zusammen wird geteilt, egal welchen Anteil am Einkommen welcher der Ehegatten hat.

Dies hat den Vorteil, dass nun die Steuer auf die Hälfte des gemeinsamen Einkommens berechnet wird und dann mal 2 multipliziert wird. Daraus ergibt sich sodann die Gesamtsteuer der Ehegatten.

Was bringt es, seine Steuererklärung gemeinsam zu machen als Ehepaar (also sich steuerlich gemeinsam veranlagen zu lassen)?

Der Vorteil ist letztendlich die Anwendung des o.g. Splittingtarifes.

Beispiel: Die Ehegatten haben zusammen ein sogenanntes zu versteuerndes Einkommen von € 80.000 (hier sind sämtliche Kosten, die steuerlich geltend gemacht werden können, bereits abgezogen, z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Spenden, evtl. Krankheitskosten, die über den zumutbaren Betrag hinaus gehen).

Wenn vom Einkommen z.B. € 60.000 auf Ehegatte A und € 20.000 auf Ehegatte B entfallen, wäre bei einer Einzelveranlagung vom Ehegatten A € 16.419 Einkommensteuer und vom Ehegatten B € 2.414 Einkommensteuer zu zahlen. Zusammen würden Sie dann € 18.833 zahlen.

Bei einer Zusammenveranlagung wird der Splittingtarif angewendet, also jeder hat € 40.000 zu versteuern, worauf € 8.569 pro Nase fällig sind, insgesamt also nur € 17.138.

Somit ist die Anwendung des Splitting-Tarifes um € 1.695 günstiger.

Auswirkung hat das auch auf die sogenannten Zuschlagsteuern, wie der Solidaritätszuschlag (5,5%) und die Kirchensteuer (8 oder 9%) die sich immer auf die Einkommensteuer beziehen.

Im Beispiel kommen also zur Einkommensteuer von € 18.833 noch € 1.035,82 Soli und € 1.694,97 Kirchensteuer hinzu, bzw. beim Splittingtarif auf € 17.138,00 noch € 942,59 Soli und € 1.542,42 hinzu.

So gesehen, lohnt sich das Splittingverfahren für alle Ehegatten. Es kann aber durchaus auch einmal sein, dass die sogenannte getrennte Veranlagung für die Ehegatten günstiger wird.

Dies wird jedes Jahr vom Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein oder guten Steuerprogrammen berechnet und somit können die Ehegatten jedes Jahr entscheiden, welche Form der Veranlagung sie wählen.

Die Zusammenveranlagung gilt übrigens seit 2013 auch für gleichgeschlechtliche Ehen.


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