Wir Deutschen sind Weltmeister in Sachen Versicherungen: Brandschutz, Zahnzusatz, Rechtsschutz … Wir wappnen uns für jeden möglichen Ernstfall. Nur in der Liebe, da lassen wir es schleifen. Dabei wäre eine Versicherung für ewige Liebe doch eigentlich das Einzige, was man im Leben braucht
Widerrufsrecht in der Liebe?
Es fing ganz nett an, aufregender Flirt, heftiges Kribbeln, aber nach einigen Wochen stellen Sie fest, dass es nur Anziehung und keine Liebe ist. Was tun? Es wäre so praktisch, das Exemplar der nur kurz aufflackernden Begierde einfach zurückzugeben oder, noch besser, gegen ein passenderes Modell umzutauschen. Sorry, so leicht kommen Sie nicht aus der Nummer raus. Hier ist eine Trennung mit ganz viel Fingerspitzengefühl nötig. Ganz egal, ob Sie erst 14 Tage oder ein paar Monate zusammen waren.
Kribbel-Garantie
Herzrasen, Schmetterlinge, weiche Knie … Die Phase des Verknalltseins ist der absolute Wahnsinn. Einerseits schade, dass es irgendwann ein Ende hat –- andererseits gut, denn sonst wären wir ja nie mehr ansprechbar. Geschweige denn zurechnungsfähig bei diesem Hormon-Cocktail. Eine Garantie sollten Sie also niemandem abkaufen. Wohl aber, dass Sie und Ihr Partner selbst viel dafür tun können, dass sich zwar Liebe, aber keine Langeweile einschleicht.
Treue-Klausel
Ja, berufen Sie sich darauf! In einer Partnerschaft ist es essenziell, dass beide ähnliche Werte und Überzeugungen haben und diese auch leben. Prüfen Sie das, und zwar nicht erst, bevor Sie vor den Traualtar treten. Wie steht der andere zur Monogamie? Beginnt Fremdgehen schon beim Flirten oder erst, wenn man wirklich mit jemand anderem in die Kiste springt? Egal wie Sie das sehen: Hier sollten Sie auf jeden Fall an einem Strang ziehen und diesen Punkt beide unterschreiben können.
Kuschel-Upgrade
Draußen ist es kalt und neblig, der Chef nervt, der Rücken ist verspannt und überhaupt ist einfach alles doof. Wir kennen alle diese Tage, oder? In diesen Momenten sollten Sie die praktische Option “Kuschel-Upgrade” dazubuchen. Beachten Sie aber das Kleingedruckte: Das gilt nur, wenn Sie Ihrerseits ebenfalls bereit sind, ganz viel Zärtlichkeit zu geben. Kuscheln ist nämlich keine einseitige Leistung.
Haftung für Hagelschaden
Auch in der besten Beziehung gibt’s mal Regentropfen oder Graupel, bisweilen sogar das ein oder andere heftige Gewitter, bei dem etwas zu Bruch geht oder die Kabel und Sicherungen durchschmoren. Für das Porzellan, das dabei zu kaputt geht, wenden Sie sich bitte an Ihre Haftpflichtversicherung. Für den emotionalen Schaden, der gekittet werden will, widmen Sie sich bitte ausfühlich den Gründen, die zum Zoff geführt haben. Und, ganz wichtig, entschuldigen Sie sich.
Versicherungsschutz für die ganze Rasselbande
Sie sind nicht mehr der einzige Versicherungsnehmer? Sie und Ihr Partner haben Nachwuchs bekommen? Wunderbar! Dann wird es Zeit, die Versicherung zu erweitern, denn wenn Sie bisher glaubten, dass eine Familiengründung eitel Sonnenschein bedeutet, wird Sie die Realität eines besseren belehren. Zweisamkeit? Ausschlafen? Ruhe? Kino? Vergessen Sie es. Auch Ihre Vorstellung von Leidenschaft sollten Sie als frisch gebackene Eltern hinterfragen: Freuen Sie sich, wenn Sie überhaupt Zeit und einen letzten Rest Energie dafür finden. Die good news: Kinder sind nicht nur eine Belastungsprobe, sondern auch der lebendige Beweis Ihrer Liebe und kleine wandelnde Glücksmomente.
Außerordentliches Kündigungsrecht
Oh ja, bei Untreue, Lügen und anderen fiesen Dingen gilt das auf jeden Fall. Sehen Sie zu, dass Sie den Partner loswerden! Aber seien Sie nicht zu vorschnell: Nur ein begründeter Verdacht, die 100%ige Sicherheit, entlassen Sie aus dem Versicherungsverhältnis.