„Feindliche“ Übernahme
Nicht weniger problematisch wird es, wenn der bisherige Bewohner das Gefühl hat, Opfer einer Hausbesetzung geworden zu sein. Das geschieht, wenn nicht nur eigene Möbel oder Lieblingsstücke in die neue alte Wohnung integriert werden, sondern gleich die komplette Wohnung umgeräumt und ausgemistet wird. Indem beispielsweise „Dekosünden“ oder Angewohnheiten wie Klamottenhäufchen kurzerhand entsorgt oder aufgelöst werden. Wenn sich der Erstbewohner aufgrund des Höhleneinrichtungstriebes des zugezogenen Partners so fühlt, als würde er stören, wird es über kurz oder lang richtig krachen. In der gemeinsamen Wohnung sollten beide Partner ganz sie selbst sein können – ohne sich verstellen oder rund um die Uhr zusammenreißen zu müssen.
Wo darf ich sein, wie ich möchte?
Für ein harmonisches Zusammenleben sind aber nicht nur Kompromisse bei der Wohnungseinrichtung, sondern auch räumliche Rückzugsorte wichtig. Da sich die meisten Paare keine derart großzügige Wohnung leisten können, in der sie sich nur zufällig im Flur begegnen, gilt es räumliche oder zeitliche Abgrenzungen zu schaffen. Räume oder Ecken, in denen man auch mal alleine sein kann – um zu entspannen, zu lesen oder einfach nur in Ruhe nachzudenken. Viele Herren favorisieren für diese Zwecke mit Leidenschaft das stille Örtchen. Sei ihnen diese Oase männlicher Glückseligkeit mit Smartphone-Games, Ipad-Zappen oder Zeitschriftenlektüre gegönnt. Wer über ein beziehungsförderndes Gästeklo verfügt, kann diese Eigenart also entspannt aussitzen. Vielleicht darf sie dafür eine Yogamatten-Ecke im Schlafzimmer eröffnen? Wer keine Räume oder Ecken ausfindig machen kann, bedient sich konkreter Ausschlusszeiten: Dienstags hat sie Netflix-Primetime auf der Wohnzimmercouch während er donnerstags das Wohnzimmer mit seiner E-Gitarre beschallen darf.
In jeder Beziehung braucht es also Freiräume und Rückzugsorte, emotionale wie räumliche. Soll das Zusammenleben in einer gemeinsamen Wohnung funktionieren, müssen beide Partner Raum und Zeit für sich haben. Und das Recht haben, sich zu Hause sauwohl zu fühlen.
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