Würden sie nur den Ausgleich hinsichtlich »Gerechtigkeit« voneinander verlangen, wäre das über einen Mediations-Experten sehr schnell vollzogen. Denn hier kann man rechnen. Hier kann man Kompromisse schließen und ein annäherndes 50-zu-50-Verhältnis wiederherstellen: So wie sich auch finanzielle Schulden durch Nachzahlung des Schuldners wieder ausgleichen lassen. Diesen »gerechten Ausgleich« soll ja eine Mediation oder auch die Einschaltung eines Anwalts in das Trennungsgeschehen fördern und erreichen.
In der Liebe gibt es keinen Ausgleich
Warum es aber hier mit der Einigung oft so schwierig wird: Der Ausgleich wird eigentlich auf der Liebesebene voneinander verlangt. Der Liebesentzug durch den anderen hat mich sehr verletzt, darum soll er dafür »büßen«. Ist er nicht bereit dazu, nehme ich »Rache« an ihm – mit all den Mitteln, die wir aus Rosenkriegen zur Genüge kennen. Der fundamentale Irrtum dabei: In der Liebe gibt es keinen Ausgleich.
Die Kränkungen im Bereich der Liebe können durch äußere Leistungen wie Finanzen oder zugesprochene Rechte (z.B. einseitiges Sorgerecht für die Kinder) nicht ausgeglichen werden. Und wenn es versucht wird, bleibt die Tendenz bestehen, dass »es nicht genug ist« und dass es die entsprechenden Gegen-Forderungen provoziert. Daraus entstehen dann die nicht enden wollenden Kreisläufe der Rosenkriege.
Neubeginn nach Trennung? Der einzig mögliche Ausgleich ist Verzeihen
Wenn die Liebe in der Beziehung zwischen Erwachsenen verletzt wurde, gibt es aller Erfahrung nach nur einen wirklichen Ausgleich. Und der heißt »Verzeihen«. Dass der Verletzte dem, der die Liebe verletzt hat, diese Verletzung verzeiht. Zum Zeitpunkt einer Trennung, an dem wir hier in unseren Ausführungen stehen, ist es dazu aber in aller Regel zu früh.