Stellen Sie sich vor, Ihrem Partner würde etwas Schreckliches passieren oder Ernsthaftes zustoßen – und niemand würde Sie auf Grund der ärztlichen Schweigepflicht genauer informieren. Jule Blogt über einen ernsten Aspekt der Liebe
Das Telefon. Schon während ich abhebe, ahne ich, dass keine gute Nachricht auf mich wartet. Mein Freund hätte einen Unfall gehabt, erklärt mir die Stimme am anderen Ende der Leitung. Es ist ernst.
Sofort schnappe ich mir meine Jacke und mache mich auf den schnellsten Weg Richtung Krankenhaus. Mir wird heiß, mir wird kalt. Mein Herz pocht so stark, als wolle es mein überfordertes Gehirn wieder in einen Rhythmus bringen. Noch bevor ich die Patientenzimmer erreiche, werde ich aufgehalten.
„Sind Sie eine Angehörige? Die Ehefrau?“ Ich verneine, ohne mir der Konsequenzen bewusst zu sein. „Dann darf ich Ihnen keine Auskunft erteilen.“ Ich sacke zusammen, während ein schriller Ton meine Ohren betäubt. Es ist mein Wecker, den ich am Vorabend zur gewohnten Zeit gestellt hatte.
Schweißnass blicke ich an meine Zimmerdecke, ohne wirklich zu wissen, wo ich mich gerade befinde. Neben mir atmet mein Herzensmann, ganz ruhig und zuckersüß. Noch bevor er durch den nervtötenden Wecker aus dem Schlaf gepiept wird, rüttle ich ihn wach. „Schatz, wir müssen reden.“
Bin ich kein Ehepartner oder enger Angehöriger, gelte ich als Fremder
Für fast alles gibt es Regeln, die es zu befolgen gilt und Vorschriften, nach denen gehandelt werden muss. So auch im Falle einer ärztlichen Behandlung. Ich finde es sinnvoll und absolut notwendig, dass zum Beispiel mein Hausarzt nicht mit Gott und der Welt über meine Wehwehchen sprechen darf.